Was tun bei Krankheit?

Krankheitspolitik im Deutschen Kindergarten Hadersleben

Grundlage der Krankheitspolitik

Im Deutschen Kindergarten Hadersleben orientieren wir uns an den Empfehlungen von Sundhedsstyrelsen wie im Dokument „Smitsomme sygdomme hos børn og unge“ und der Homepage der Regionen www.sundhed.dk .

Das Personal ist nicht befugt, gezielte Diagnosen zu stellen. Den allgemeinen Gesundheitszustand hingegen können und müssen wir beurteilen. Einige Krankheiten sehen sich in anfänglichen Symptomen sehr ähnlich, sind dabei aber unterschiedlich ansteckend oder der Übergang von einer leichten zur schweren Form ist schwer zu beurteilen. In solchen Zweifelsfällen, bitten wir die Eltern ihr Kind abzuholen und ggf. durch einen Arzt untersuchen zu lassen um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Wir versuchen immer, soweit es geht, den Allgemeinzustand des Kindes zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass erst Fieber gemessen wird, wenn der Allgemeinzustand beeinträchtigt ist. Bei Durchfall wird erst nach 2-3 Mal angerufen. Bei Erbrechen wird geprüft, ob sich das Kind möglicherweise nur verschluckt hat. 

In den Fällen, in denen nicht eindeutig vom Personal festgestellt werden kann ob das Kind im DKH bleiben kann oder abgeholt werden muss, entscheiden wir uns zum Schutz des betroffenen Kindes und dem Schutz der anderen Kinder für das Abholen.

Das Formulieren der Hauseigenen Regeln wurde am 12.06.2018  durch den Vorstand legitimiert.

Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Regeln für Krankheit und Kindeswohl:

1.      Ausschlaggebend für das Abholen sind in den allermeisten Fällen der Allgemeinzustand des Kindes und/oder ein mögliches Ansteckungsrisiko.

2.      Wenn das Personal beurteilt, dass ein Kind abgeholt werden muss, wird vom Personal ein Zeitpunkt mitgeteilt, wann das Kind wieder in den Kindergarten kommen kann. Das Personal hat in Verlängerung der Leitung, die Entscheidungsgewalt.

3.      Folgetagsregel: Muss ein Kind abgeholt werden, kann Es im Normalfall nicht am Folgetag wieder im Kindergarten abgegeben werden, es sei denn, das Personal vermeldet etwas anderes.

4.      Bei mehrfachem Durchfall  ist das Kind abzuholen.

5.      Bei Erbrechen, das nicht offensichtlich durch Verschlucken verursacht wurde, muss das Kind abgeholt werden.

6.      Nichteinhaltung dieser Regeln, kann in letzter Instanz zu einer Meldung an die Kommune Hadersleben führen.

7.      Diese Regeln werden mit der Unterschrift akzeptiert und sind somit einzuhalten.

8.      Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass es die ausdrückliche Empfehlung des Deutschen Kindergarten Hadersleben ist, die Kinder mit den im „Vaccinationsprogram Danmark“ beschriebenen Impfungen durch einen Arzt impfen zu lassen.